Ratgeber · Stand: 27. Oktober 2026
BFSG-Checkliste 2026: Barrierefreiheit der Website prüfen
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882). Diese Checkliste fasst zusammen, was im Gesetz steht, und zeigt praktische Prüfschritte für Ihre Website. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
1. Sind Sie betroffen?
- Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden – darunter ausdrücklich Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also z. B. Online-Shops (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Weitere erfasste Dienstleistungen sind u. a. Bankdienstleistungen für Verbraucher, Telekommunikationsdienste und E-Books.
- Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG).
- Übergangsfristen gibt es nur in engen Fällen, etwa für Verträge über Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden (längstens bis 27. Juni 2030, § 38 BFSG).
2. Was das Gesetz verlangt
- Die konkreten Barrierefreiheitsanforderungen regelt eine Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 2 BFSG (BFSGV).
- Wer harmonisierte Normen einhält, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind, für den wird vermutet, dass die Anforderungen erfüllt sind – soweit die Normen sie abdecken (§ 4 BFSG). Für Websites orientieren sich Prüfungen in der Praxis an WCAG 2.1/2.2 Stufe AA, auf die auch die Norm EN 301 549 verweist.
- Dienstleister müssen vorab Informationen nach Anlage 3 erstellen und sie der Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich machen, solange sie die Dienstleistung anbieten (§ 14 BFSG).
- Bußgeld: Wer z. B. eine Dienstleistung entgegen den Anforderungen anbietet oder erbringt, handelt ordnungswidrig; möglich ist eine Geldbuße bis zu 100 000 €, in den übrigen Fällen bis zu 10 000 € (§ 37 BFSG).
3. Checkliste für Ihre Website
- Umfang festlegen. Listen Sie die Seiten auf, über die Verbraucher Ihre Dienstleistung nutzen: Startseite, Suche, Produktseiten, Warenkorb, Checkout, Kundenkonto, Kontakt.
- Automatisch scannen. Ein Scan gegen WCAG 2.2 AA findet schnell maschinell prüfbare Fehler wie fehlende Alternativtexte, zu geringen Kontrast oder unbeschriftete Formularfelder. Automatische Tests erkennen erfahrungsgemäß nur etwa 30–40 % der Probleme.
- Manuell prüfen – mindestens diese Kriterien:
- 2.1.1 Tastatur: Alles ist ohne Maus bedienbar, auch der Checkout.
- 2.4.7 Fokus sichtbar: Der Tastaturfokus ist immer erkennbar.
- 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt: Alternativtexte beschreiben den Zweck des Bildes, nicht nur, dass es eins gibt.
- 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen und 3.3.1 Fehlererkennung: Felder sind beschriftet, Fehler werden verständlich benannt.
- 1.4.3 Kontrast (Minimum): Text erreicht mindestens 4,5:1 (große Schrift 3:1).
- 1.4.10 Umfluss (Reflow): Inhalte funktionieren bei 320 CSS-Pixel Breite ohne horizontales Scrollen.
- 4.1.2 Name, Rolle, Wert: Bedienelemente haben für Screenreader einen Namen und eine Rolle.
- Barrieren beheben – nach Schwere. Zuerst, was Nutzer komplett blockiert (z. B. ein nicht per Tastatur bedienbarer Checkout), dann den Rest.
- Informationen nach § 14 bereitstellen. Erstellen Sie die Informationen nach Anlage 3 und veröffentlichen Sie sie barrierefrei.
- Dokumentieren und überwachen. Halten Sie fest, wann Sie was geprüft und behoben haben, und prüfen Sie nach jedem Release erneut – neue Inhalte bringen neue Barrieren.
Schritt 2 in einer Minute
A11yProof prüft eine Seite kostenlos gegen WCAG 2.2 AA, ordnet jeden Befund seinem Erfolgskriterium zu und überwacht auf Wunsch die ganze Website. Das Ergebnis ist ein datierter Nachweis – keine Konformitätsbescheinigung.
Quellen: Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), abgerufen am 27.10.2026; WCAG-Bezeichnungen nach der deutschen Übersetzung der WCAG 2.1. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.